Rettungsfähigkeit NRW
Der Nachweis der Rettungsfähigkeit richtet sich speziell an Lehrkräfte. Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit sind abhängig von der genutzten Schwimmstätte. Dabei gilt folgender Grundsatz:
Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können. Die Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie diese Bedingung aktuell erfüllt. Sollte dies temporär, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Lehrkraft, nicht gegeben sein, kann sie beim Schwimmen im Schulsport nicht verantwortlich eingesetzt werden.
Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände (z.B. DLRG) nachgewiesen werden. Wenn die Lehrkraft eine oder mehrere der u. g. Bedingungen nicht erfüllt, muss die Rettungsfähigkeit entsprechend aufgefrischt werden. Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. In beiden Fällen sind die staatlichen Fortbildungsangebote oder die Angebote der Fachverbände wahrzunehmen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Auffrischungszeitraumes trägt in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Für die einzelnen Schwimmstätten sind folgende Nachweise erforderlich:
Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z.B. Lehrschwimmbecken):
- muss die Lehrkraft über das DRSA Bronze verfügen;
- einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen;
- eine Person schleppen und lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft:
- entweder das DRSA Bronze besitzen
- oder das SA Bronze besitzen und zusätzlich
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen;
- ca. 10 m weit tauchen;
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen;
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen;
- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können
(vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1).
Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt:
- muss die Aufsicht führende Lehrkraft das DRSA Silber besitzen;
- die Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen;
- müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens (Bronze) bzw. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze (volljährige Schülerinnen und Schüler) sein.
Kurse in Troisdorf
Die DLRG Ortsgruppe Troisdorf e.V. bietet Interessierten an, die geforderten Prüfungsleistungen abzulegen und bei bestehen eine Bescheinigung darüber auszustellen, sowie die entsprechenden geforderten Abzeichen zu erwerben.
In den meisten Fällen empfehlen wir aber direkt das DRSA Bronze als sichere Basis für Aufsichtspersonen.
Kursgebühr
- 60,- Euro pro Person (incl. Ausstellung des deutschen Schwimmabzeichens in Bronze) für den Nachweis für Schwimmstätten bis 1,20m.
Es entstehen keine weiteren Kosten für Mitgliedschaft, Badnutzung und andere Aufwendungen des Veranstalters.
Bemerkungen
Weitere allgemeine Informationen zur Rettungsfähigkeit finden sie auf der Seite https://nordrhein.dlrg.de.
Anmeldung bitte per Mail an: Ausbildung@troisdorf.dlrg.de